Feststellung der Notwendigkeit von gesundheitsfördernden Maßnahmen, Heil- und Hilfsmitteln, sowie technischen Arbeitshilfen.
Planung und Überwachung von interdisziplinären Maßnahmen. Kontrollmessungen zur Überwachung des Hörstatus, die Veranlassung fachärztlicher Behandlung, sowie die audiologische Kontrolle bei Hörgeräteanpassungen und Cochlea-Implantaten. Planung und Veranlassung rehabegleitender Fördermaßnahmen und geeigneter Hörsystem- und Hilfsmittelversorgung.
Zusätzlich koordiniert der Medizinisch- Audiologischer Dienst externe Fachkräfte, die innerhalb der Einrichtung Ergotherapie durchführen, da zahlreiche Jugendliche im BBW neben der Hör- und Sprachbehinderung unter Teilleistungsstörungen leiden, die werkpraktische Tätigkeiten erheblich erschweren können.


